Erfassung der Kontaktdaten

Da die Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer (gem. § 2 Abs. 2 der 11. CoBeLVO) erforderlich ist, erfolgt sie direkt am Eingang zum Sportgelände.
Um die Wartezeit am Eingang zu verkürzen, kann das Formular hier heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden. Es kann dann ausgedruckt zum Spiel mitgebracht werden.

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