Das Präsidium des SWFV hat sich am Dienstag in einer kurzfristig terminierten Präsidiumssitzung erneut mit der aktuellen Situation im Verband beschäftigt. Hierbei wurde folgende Entscheidung getroffen.
Grundlage der Entscheidung des Präsidiums sind folgende Tatsachen:
- Die Zahl der Neuinfizierten hat sich im Vergleich zur vergangenen Woche innerhalb des Verbandsgebiets fast verdoppelt. Das bedeutet für den Spielbetrieb:
Anfang Oktober mussten ca. 5 % der angesetzten Spiele kurzfristig abgesetzt werden. Die Zahl der abgesetzten Spiele stieg in der letzten Woche auf 25% der Spiele an. Für die vor uns liegende Woche sind zum heutigen Tag bereits ca. 8 % der Spiele abgesetzt. - Inzwischen haben alle Fußballkreise ganz oder teilweise die Corona-Warnstufe Rot. Die Vereine im Kreis Bad Kreuznach haben einstimmig erklärt, in der derzeitigen Situation den Spielbetrieb nicht fortzusetzen zu wollen. Im Kreis Birkenfeld ist der Spielbetrieb auf Grundlage einer behördlichen Verfügung bereits eingestellt.
- Durch die unterschiedlichen Verfügungslagen sind erhebliche negative Auswirkungen für unsere Vereine in wirtschaftlicher und organisatorischer Sicht verbunden. Unterschiedliche Verfügungslagen innerhalb des Verbandsgebiets und teilweise auch innerhalb der Fußballkreise verschärfen die Situation des Spielbetriebs. Damit lassen die Rahmenbedingungen einen adäquaten Spielbetrieb derzeit nicht zu.
- Von den Mitgliedsverbänden des Regionalverbandes Südwest hat der Saarländische Fußballverband seit letzter Woche den Spielbetrieb zeitlich befristet unterbrochen. Der Fußballverband Rheinland hat heute Abend ebenfalls den Spielbetrieb bis auf Weiteres angehalten.
Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium des SWFV unter Einbeziehung der Vereine folgenden Beschluss gefasst:
Der gesamte Pflichtspielbetrieb in allen Spielklassen und im Pokal (Männer, Frauen und Jugend) 2020/21 wird ab dem Donnerstag, 29.10.2020 bis auf Weiteres angehalten. Über eine Fortsetzung wird rechtzeitig informiert. Der Rahmenterminplan wird rechtzeitig vor Fortsetzung der Saison durch die zuständigen Ausschüsse angepasst. Die Zulässigkeit von Freundschaftsspielen und Trainingsbetrieb richtet sich nach den jeweils gültigen staatlichen oder behördlichen Verfügungslagen. Wie bereits letzte Woche angekündigt, werden wir die Situation weiterhin permanent beobachten und regelmäßig neu bewerten.